Mitwirken

Im Unterschied zu einer Spende fließt die Zustiftung in das Stiftungsvermögen. Nur die aus dem zugestifteten Kapital erwirtschafteten Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet. Jeder Betrag zählt und kann auch in individueller Höhe vorgenommen werden.

Zustiften

Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig und können auf das Konto DE57 6505 0110 0101 0975 96 bei der KSK Ravensburg (BIC: SOLADES1RVB) mit dem Verwendungszweck „Zustiftung Community Dreiländereck“ überwiesen werden.
Als Nachweis genügt bis 300 € im Allgemeinen der Einzahlungsbeleg.
Bei einer Zustiftung über 300 € erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung.

Jede Zuwendung wird sofern nicht anders vermerkt als Zustiftung zur K&K Bodensee-Stiftung betrachtet.